Wenn es klingelt, und der Kammerjäger sich vorstellt, und danach fragt, ob die Nachbarn nicht zuhause wären, ist das für diese sehr peinlich. Natürlich ist es etwas ungeschickt, wenn sich der Schädlingsbekämpfer auf diese Weise vorstellt; doch in diesem Falle hilft dann nur noch, Farbe zu bekennen, und den Nachbarn zu erklären, warum man ihn denn braucht. Manch hochroter Kopf wird die Folge sein, wenn die betroffenen Menschen darauf angesprochen werden; meistens erst dann, wenn der Tratsch in der Siedlung oder im Mietshaus schon längst durch die Gänge schallt.
Erzählt der Kammerjäger noch den Grund für seinen Besuch, indem er bei den Menschen, bei denen er geklingelt hat, noch seine Karte hinterlässt, mit den Worten: Und wenn Sie auch Probleme mit Küchenschaben haben, rufen Sie mich doch an! – dann ist ohnehin alles Leugnen zu spät. Man kann sich dann höchstens noch überlegen, wie man die Tiere in seiner Wohnung vielleicht erklären kann, und dann abwarten, bis es ein neues Gesprächsthema gibt, mit welchem sich die klatschsüchtigen Nachbarn beschäftigen können.
In jedem Fall wird der gesprächige Kammerjäger wohl der Grund sein, warum plötzlich viele Menschen aus der Nachbarschaft eine Ausrede haben, wenn man sie zum gemütlichen Beisammensein einlädt, oder dann vor dem Grill alleine steht, obwohl man die Runde, wie üblich, eingeladen hatte. In jedem Fall wird man einige Konsequenzen zu befürchten haben, und manches gute Nachbarschaftsverhältnis kann sich durch diese Peinlichkeit oder andere Geschehnisse dieser Art, deutlich verschlechtern. Auch der Besuch eines Gerichtsvollziehers, der irgendwie bekannt wird, kann solche Folgen haben. Natürlich sind der Gerichtsvollzieher, wie auch der Kammerjäger, schon aus moralischen Gründen verpflichtet, über ihre Funktion und ihren Beruf Stillschweigen zu bewahren.
