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Ungeziefer in der Mietwohnung

Oktober 30th, 2009 · No Comments

Zieht man in eine Mietwohnung, so sieht man nicht alle Schandtaten, die vielleicht vom Vormieter zurückgelassen werden. Ungeziefer könnte sich noch irgendwo in den Ecken aufhalten oder auch in den Wänden. Schimmel ist auch sehr oft vorhanden und wird auch erst auf den zweiten Blick sichtbar. Deshalb ist es umso wichtig die Wohnung genau anzusehen, bevor man einzieht.

Sind nämlich die Möbel erstmal in der Wohnung, wird die Bekämpfung des Schimmels und auch des Ungeziefers schwieriger, als ohne. Auch sollte beides vorher abgeklärt werden mit dem Vermieter. Es ist doch so, dass der Mieter nicht für alles verantwortlich gemacht werden kann. Im Mietvertrag ist diese Tatsache nicht immer geklärt. Natürlich kommt es auch vor, dass dies nicht drin steht. Dann sollte man aber nicht davon ausgehen, dass man selbst dafür zuständig ist. Der Vermieter hat gewisse Pflichten sowie auch Rechte, die eingehalten werden müssen.

Hat sich also Ungeziefer angesammelt und man wohnt noch nicht in der Wohnung, so muss der Vermieter natürlich für den Schaden aufkommen. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben wird. Dies klappt nicht immer. Einige Vermieter sind natürlich um keine Ausrede verlegen und versuchen sich vor den Kosten zu drücken. Hier sollte aber der zukünftige Mieter auf sein Recht bestehen und sich durchsetzen. Er muss aber auch damit rechnen, wenn der Mieter an dem Ungeziefer schuld ist, dass dieser genauso zur Kasse gebeten wird.

Richtiges Lüften, gute Aufbewahrung und eine gewisse Ordnung müssen in der Wohnung herrschen. Ist der Mieter fahrlässig und geht mit den Lebensmitteln nicht richtig um, kann es passieren, dass sich Ungeziefer einschleicht. Hier ist der Mieter selbst verantwortlich und muss dieses auch umgehend wieder beseitigen. Sollte er das nicht tun, kann es schwerwiegende Folgen haben. Nicht immer ist es schön mit anzusehen, wie sich Mieter und Vermieter über solche Dinge streiten.

Vielleicht hat man sich gerade einen neuen Whirlpool auf www.whirlpools24.com bestellt und kann ihn jetzt nicht nehmen, weil sehr viel Geld für die Renovierung gebraucht wird. Oft kann es passieren, dass man auf etwas verzichten muss. Dies sollte aber selbstverständlich sein, denn es geht schließlich um die Gesundheit der Mieter. Werden die durch das Verschulden des Vermieters krank, so können noch weitere Kosten entstehen, die man durch eine Reparatur oder auch durch die Beseitigung des Ungeziefers vermeiden kann.

Bevor man aber vor Gericht geht, sollte man sich mit seinem Vermieter an einen Tisch setzen und darüber reden. Es gibt viele Regelungen, die außerhalb eines Gerichtssaales getroffen werden können. Nicht immer muss es mit einer Verhandlung enden. Es wäre für beide Parteien doch viel besser, wenn sie sich außergerichtlich einigen könnten. So sparen beiden die Kosten für die Anwälte und können dieses Geld in die Bekämpfung der Schädlinge stecken.